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   BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85   

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BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85 (https://dejure.org/1990,3192)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85 (https://dejure.org/1990,3192)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 2 BvR 1446/85 (https://dejure.org/1990,3192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85
    Um derartigen staatlichen Maßnahmen gleichwohl den Charakter politischer Verfolgung zu nehmen, bedürfe es zusätzlicher, an objektive Umstände anknüpfender Kriterien (BVerfGE 80, 315 [337 f.]; 81, 142 [149 f.]).

    Ein solches Kriterium sei zwar der Rechtsgüterschutz; der Unrechtsgehalt von Handlungen, die nach Art. 141 Abs. 1 und 5 TStGB mit Strafe bedroht seien, erschöpften sich aber im Angriff auf ein politisches Rechtsgut (BVerfGE 81, 142 [150]).

    Auch für die Annahme, eine Bestrafung könnte hier nach den besonderen objektiven Umständen gleichwohl keine politische Verfolgung darstellen (s. dazu BVerfGE 80, 315 [339]; 81, 142 [152]), lassen sich den Tatsachenfeststellungen im Ausgangsverfahren keine Anhaltspunkte entnehmen.

    Sie ergeben insbesondere nicht, daß das dem Beschwerdeführer wegen seiner Betätigung für Dev Yol drohende Strafverfahren Unterstützungshandlungen zugunsten terroristischer Aktivitäten zum Gegenstand haben könnte (s. BVerfGE 81, 142 [152]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85
    Um derartigen staatlichen Maßnahmen gleichwohl den Charakter politischer Verfolgung zu nehmen, bedürfe es zusätzlicher, an objektive Umstände anknüpfender Kriterien (BVerfGE 80, 315 [337 f.]; 81, 142 [149 f.]).

    Auch für die Annahme, eine Bestrafung könnte hier nach den besonderen objektiven Umständen gleichwohl keine politische Verfolgung darstellen (s. dazu BVerfGE 80, 315 [339]; 81, 142 [152]), lassen sich den Tatsachenfeststellungen im Ausgangsverfahren keine Anhaltspunkte entnehmen.

  • VG Stuttgart, 09.12.1992 - A 10 K 10216/91

    Anspruch eines türkischen Staatsbürgers kurdischer Herkunft auf politisches Asyl;

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  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87

    Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung wie die strafrechtliche Verfolgung separatistischer oder politisch-revolutionärer Aktivitäten zur Verteidigung des Staates oder seiner politischen Identität können den Charakter politischer Verfolgung haben, wenn die Sanktion der ein solches politisches Rechtsgut betreffenden Strafnorm der Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung gilt bzw. die Sanktion schärfer ist als dies sonst zur Verfolgung ähnlicher Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (BVerfG, 10.07.1989 -- 2 BvR 502/86 u. a. -- a.a.O.; BVerfG, 20.12.1989 -- 2 BvR 958/86 -- a.a.O.; BVerfG, 09.10.1990 -- 2 BvR 1446/85 --).
  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung wie die strafrechtliche Verfolgung separatistischer oder politisch-revolutionärer Aktivitäten zur Verteidigung des Staats oder seiner politischen Identität können den Charakter politischer Verfolgung haben, wenn die Sanktion der ein solches politisches Rechtsgut betreffenden Strafnorm der Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung gilt bzw. die Sanktion schärfer ist, als dies sonst zur Verfolgung ähnlicher Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O.; BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142 = EZAR 200 Nr. 26 = NVwZ 1990, 453; BVerfG - Kammer -, 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85 -).
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung wie die strafrechtliche Verfolgung separatistischer oder politisch-revolutionärer Aktivitäten zur Verteidigung des Staates oder seiner politischen Identität können den Charakter politischer Verfolgung haben, wenn die Sanktion der ein solches politisches Rechtsgut betreffenden Strafnorm der Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung gilt bzw. die Sanktion schärfer ist, als dies sonst zur Verfolgung ähnlicher Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O.; BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - a.a.O.; BVerfG - Kammer -, 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84

    Asylrecht: politische Verfolgung - Anti-Terror-Gesetz in der Türkei

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung wie die strafrechtliche Verfolgung separatistischer oder politisch-revolutionärer Aktivitäten zur Verteidigung des Staates oder seiner politischen Identität können den Charakter politischer Verfolgung haben, wenn die Sanktion der ein solches politisches Rechtsgut betreffenden Strafnorm der Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung gilt bzw. die Sanktion schärfer ist, als dies sonst zur Verfolgung ähnlicher Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (BVerfG, 10.07.1989 -- 2 BvR 502/86 u. a. -- a.a.O.; BVerfG, 20.12.1989 -- 2 BvR 958/86 -- a.a.O.; BVerfG, 09.10.1990 -- 2 BvR 1446/85 --).
  • VGH Hessen, 18.03.1991 - 12 OE 166/82

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit -

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung wie die strafrechtliche Verfolgung separatistischer oder politisch-revolutionärer Aktivitäten zur Verteidigung des Staates oder seiner politischen Identität können den Charakter politischer Verfolgung haben, wenn die Sanktion der ein solches politisches Rechtsgut betreffenden Strafnorm der Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung gilt bzw. die Sanktion schärfer ist als dies sonst zur Verfolgung ähnlicher Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (BVerfG, 10.07.1989 -- 2 BvR 502/86 u. a. -- a.a.O.; BVerfG, 20.12.1989 -- 2 BvR 958/86 -- a.a.O.; BVerfG, 09.10.1990 -- 2 BvR 1446/85 --).
  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung wie die strafrechtliche Verfolgung separatistischer oder politisch-revolutionärer Aktivitäten zur Verteidigung des Staates oder seiner politischen Identität können den Charakter politischer Verfolgung haben, wenn die Sanktion der ein solches politisches Rechtsgut betreffenden Strafnorm der Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung gilt bzw. die Sanktion schärfer ist, als dies sonst zur Verfolgung ähnlicher Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O.; BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - a.a.O.; BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85 -).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung wie die strafrechtliche Verfolgung separatistischer oder politisch-revolutionärer Aktivitäten zur Verteidigung des Staates oder seiner politischen Identität können den Charakter politischer Verfolgung haben, wenn die Sanktion der ein solches politisches Rechtsgut betreffenden Strafnorm der Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung gilt bzw. die Sanktion schärfer ist, als dies sonst zur Verfolgung ähnlicher Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (BVerfG, 10.07.1989 -- 2 BvR 502/86 u. a. --, a.a.O., 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 --, BVerfGE 81, 142 = EZAR 200 Nr. 26, u. 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85 --).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung wie die strafrechtliche Verfolgung separatistischer oder politsch-revolutionärer Aktivitäten zur Verteidigung des Staates oder seiner politischen Identität können den Charakter politischer Verfolgung haben, wenn die Sanktion der ein solches politisches Rechtsgut betreffenden Strafnorm der Äußerung oder Betätigung einer politischen Überzeugung gilt bzw. die Sanktion schärfer ist, als dies sonst zur Verfolgung ähnlicher Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O., 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142 = EZAR 200 Nr. 26, u. 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90

    Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten

    Inwieweit eine Bestrafung auf der Grundlage dieser Bestimmungen politische Verfolgung darstellte, bedarf keiner Entscheidung (vgl. dazu einerseits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.5.1988 - A 12 S 435/86 -, andererseits Hess. VGH, Urteil vom 24.2.1992 - 12 UE 1633/86 - m.w.N.; dazu auch BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989, BVerfGE 81, 142 und Beschluß vom 9.10.1990, InfAuslR 1991, 97).
  • VG Bremen, 05.02.1998 - 2 (6) AS 87/96

    Ausländerrecht: Ausweisungsschutz für einen Kurden

  • VG Stuttgart, 05.07.2004 - A 11 K 11725/03

    Keine Abschiebung wegen drohender Retraumatisierung

  • VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00

    Anerkennung einer Aktivistin der TKP/ML als Asylberechtigte

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